Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft setzt unter anderem voraus, dass Sie im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet als Angestellte bzw. als Angestellter tätig sind und die laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt. Die komplette Bewerbung muss daher zweifach in Papierform, beginnend bei der Schulleitung, auf dem Dienstweg eingereicht werden.
Die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden. Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig (bis zu 1 Jahr vorher) bei der zuständigen Schulbehörde Ihres Bundeslandes eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den Bedingungen, unter denen wir Ihre Bewerbung annehmen können. Wir haben sie in der nachstehenden Information für Sie aufgelistet.
Bitte bewerben Sie sich online, speichern Sie die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen und reichen Sie sie inklusive Lebenslauf und aktuelle Beurteilung (nicht älter als drei Jahre) bei Ihrem Dienstherrn ein.
Wo gibt es Stellen?
Jedes Jahr sind rund 400 Stellen an Schulen weltweit neu zu besetzen. Die Vermittlung erfolgt über die Bewerberdatenbank der ZfA. Sie bewerben sich also nicht auf eine bestimmte Stelle, sondern stehen weltweit, beziehungsweise für verschiedene Gebiete, zur Verfügung. In folgende Regionen werden ADLK vermittelt:
- Nordamerika
- Mittel- und Südamerika
- West- und Nordeuropa
- Südeuropa, Türkei
- Mittel- und Osteuropa
- Zentralasien
- Nahost
- Fernost, Australien
- Afrika
Sollten Sie bestimmte Gebiete ausschließen wollen, können Sie maximal zwei Regionen ablehnen.
In der Online-Bewerbung kann darüber hinaus angegeben werden, ob auch Interesse an einem Einsatz an einer Auslandsschule der Bundeswehr besteht. Sofern Sie die europäischen Großräume nicht ausschließen, gilt Ihre Bewerbung auch für Europäische Schulen.
Wie funktioniert die Vermittlung?
Sie haben sich auf dem Dienstweg beworben, Ihre Landesschulbehörde hat Sie für den Auslandsschuldienst freigestellt, es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und die ZfA hat Sie in die Bewerberdatenbank aufgenommen? Dann gibt es für Sie diese Vermittlungsmöglichkeiten:
- Die Bewerberauswahl für Stellen an Deutschen Auslandsschulen erfolgt in der Regel durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Diese greifen direkt auf die Bewerberdatenbank der ZfA zu und suchen die am besten für die Schule geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Die Schule nimmt direkt Kontakt zu Ihnen auf.
- Für bestimmte Schulen - insbesondere für staatliche Schulen - erfolgt die Bewerberauswahl durch die ZfA. Wir nehmen in diesem Fall Kontakt zu Ihnen auf.
In beiden Fällen müssen Sie Angebote nicht annehmen, sondern können prüfen, ob die Stelle für Sie passend ist.
- Außerdem können Sie sich initiativ auf folgende Stellen bewerben. Die Angebote werden nur in besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht.
Ansprechpartner
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