Landesprogrammlehrkräfte (LPLK)
Im Zuge der Demokratisierung in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ist die Wahl der Fremdsprachen in den dortigen Schulsystemen freigestellt worden. Seitdem ist der Bedarf an deutschsprachigem Unterricht erfreulicherweise erheblich gestiegen.
Um vermehrt qualifizierten Deutschunterricht anbieten zu können, wurde Ende der achtziger Jahre das Lehrerentsendeprogramm als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik entwickelt. Es wird seitdem in den nachfolgend aufgeführten Staaten erfolgreich umgesetzt:
- Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE),
- Baltische Staaten,
- in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei.
- in China, der Türkei und Vietnam
Ziel ist es, das Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) einzuführen und weiterzuentwickeln. Schülerinnen und Schüler sollen dabei zum Deutschen Sprachdiplom (DSD) Stufe I (Sprachvoraussetzungen für ein Studienkolleg in Deutschland) und insbesondere Stufe II (Sprachvoraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland) geführt werden.
Über den Unterricht hinaus werden Landesprogrammlehrkräfte häufig zu Ansprechpersonen für alle den Deutschunterricht betreffenden Fragestellungen: zum Beispiel für Lehrbücher, Lehrplanentwicklung, schulinterne Lehrerfortbildung, Fremdsprachendidaktik, und Schulpartnerschaften.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen erarbeitet in enger Abstimmung mit den Bundesländern einen jährlichen Einsatzplan. Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten werden dabei berücksichtigt.
Aufgaben im Lehrerentsendeprogramm:
- Unterricht Deutsch als Fremdsprache in deutscher Sprache in der Regel bis zu 25 Stunden
- Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch
- Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum DSD I und DSD II
- Durchführung der DSD Prüfungen und Übernahme des Prüfungsvorsitzes
- Betreuung von Sprachcamps
- Begleitung bei Wettbewerben
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung als Landesprogrammlehrkraft erfolgt über den Dienstweg bei den Landeskoordinatoren des Lehrerentsendeprogrammes der jeweiligen Bundesländer. Hier erhalten Sie auch die detaillierten Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie einen Überblick zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten.
Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Entsendung bis zu maximal sechs Jahren. Die Lehrkräfte erhalten ggf. vom Schulträger ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.
Größte Verwendungsmöglichkeiten an Schulen der Gastländer bestehen für Lehrkräfte mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt (vor allem Sek II) und der Lehrbefähigung in einer modernen Fremdsprache oder Deutsch oder Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache und ggf. weiteren Fächern.
Ansprechpartner
Frau Christiane von Binzer
ZfA 3 - Koordination des Lehrerentsendeprogramms
- Tel
- 030 18 4730-18319
- zfa-3-106@bfaa.bund.de