Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- eröffnet den Weg für ein Studium in Deutschland
- ist ein Türöffner zur deutschen Sprache und Kultur
- ist in mehr als 65 Ländern an circa geförderten 1100 Schulen implementiert
- kann nur an Schulen mit besonders qualifiziertem Deutschunterricht und DSD-Genehmigung abgelegt werden
- wird weltweit von jährlich circa 85.000 Schülerinnen und Schüler absolviert
- ist das einzige schulische Deutschprogramm der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
- wird im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet
- wird von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) als Stufenprüfung nach modernsten testwissenschaftlichen Grundsätzen entwickelt
- ist in besonderer Weise internationalen Qualitätsstandards verpflichtet
- orientiert sich an den Kompetenzstufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) und an innerdeutschen schulischen Standards für moderne Fremdsprachen
- fördert selbständiges individuelles Lernen einschließlich Recherchieren, Präsentieren, Argumentieren und trägt damit auch zur Entwicklung von Kompetenzen bei, die für Ausbildung, Studium und Beruf relevant sind
- wird vom Zentralen Ausschuss, in dem Bund und Länder vertreten sind, geregelt
- kann auf der Ersten Stufe (DSD I) und der Ersten Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) sowie der Zweiten Stufe (DSD II) erworben werden
- wird von Partnern im In- und Ausland als Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1 bzw. B2/C1 geschätzt
- dient auf der Zweiten Stufe (DSD II) als Nachweis der Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erforderlich sind
- wird auf der Ersten Stufe (DSD I) und Ersten Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) im Inland als Instrument zur sprachlichen Erstintegration von Schülerinnen und Schülern eingesetzt
- dient nicht nur dem Erwerb von Deutschkenntnissen, sondern auch einer wissenschaftspropädeutischen Bildung und der Entwicklung von Studierfähigkeit
- umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile: Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation