Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

  • eröffnet den Weg für ein Studium in Deutschland
  • ist ein Türöffner zur deutschen Sprache und Kultur
  • ist in mehr als 65 Ländern an circa geförderten 1100 Schulen implementiert
  • kann nur an Schulen mit besonders qualifiziertem Deutschunterricht und DSD-Genehmigung abgelegt werden
  • wird weltweit von jährlich circa 85.000 Schülerinnen und Schüler absolviert
  • ist das einzige schulische Deutschprogramm der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • wird im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet
  • wird von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) als Stufenprüfung nach modernsten testwissenschaftlichen Grundsätzen entwickelt
  • ist in besonderer Weise internationalen Qualitätsstandards verpflichtet
  • orientiert sich an den Kompetenzstufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) und an innerdeutschen schulischen Standards für moderne Fremdsprachen
  • fördert selbständiges individuelles Lernen einschließlich Recherchieren, Präsentieren, Argumentieren und trägt damit auch zur Entwicklung von Kompetenzen bei, die für Ausbildung, Studium und Beruf relevant sind
  • wird vom Zentralen Ausschuss, in dem Bund und Länder vertreten sind, geregelt
  • kann auf der Ersten Stufe (DSD I) und der Ersten Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) sowie der Zweiten Stufe (DSD II) erworben werden
  • wird von Partnern im In- und Ausland als Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1 bzw. B2/C1 geschätzt
  • dient auf der Zweiten Stufe (DSD II) als Nachweis der Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erforderlich sind
  • wird auf der Ersten Stufe (DSD I) und Ersten Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) im Inland als Instrument zur sprachlichen Erstintegration von Schülerinnen und Schülern eingesetzt
  • dient nicht nur dem Erwerb von Deutschkenntnissen, sondern auch einer wissenschaftspropädeutischen Bildung und der Entwicklung von Studierfähigkeit
  • umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile: Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation

 

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