Deutsches Sprachdiplom (DSD)
Die Prüfungen werden auf den folgenden Stufen angeboten:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste Stufe (DSD I)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
Mit diesen Prüfungen werden Kenntnisse der deutschen Sprache sowie eine über den Spracherwerb hinausgehende wissenschaftspropädeutische Bildung und Studierfähigkeit nachgewiesen.
Grundlage der Prüfungen ist ein kontinuierlicher, kompetenzorientierter Unterricht an einer für die DSD-Prüfung zugelassenen Schule. Die Prüfungen umfassen vier gleich gewichtete Teile zu folgenden Kompetenzbereichen:
- Leseverstehen
- Hörverstehen
- Schriftliche Kommunikation
- Mündliche Kommunikation.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) unterstützt den vorbereitenden Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) beratend und durch die Vermittlung von Lehrkräften.