Deutsches Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz
Das DSD I der KMK – Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – gilt als Nachweis der für die Aufnahme an ein Studienkolleg erforderlichen Sprachkenntnisse. Das DSD II - Niveaustufen B2/C1 des GER - gilt als Nachweis der für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen Sprachkenntnisse.
Seit 2012 werden auch im innerdeutschen Schulwesen DSD I-Prüfungen absolviert. An den Prüfungen nehmen aus dem Ausland stammende Schülerinnen und Schüler teil, die in eigenständigen bzw. teilintegrierten Lerngruppen Deutsch lernen. Das DSD-Programm leistet somit in Kooperation mit den Ländern einen Beitrag zur sprachlichen Erstintegration.
Das Deutsche Sprachdiplom ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die ZfA verantwortet die Testentwicklung, die testwissenschaftliche Begleitung, die Administrierung der Prüfung und die pädagogische Betreuung des DaF-Unterrichts mit DSD-Ziel.