Inklusion an Deutschen Auslandsschulen
Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen fordert einen barrierefreien Zugang zur Bildung für alle in einem inklusiven Schulsystem.
Die DAS sind aufgefordert, einen Beitrag zur Entwicklung inklusiver Lernarrangements zu leisten, Inklusionskonzepte zu erarbeiten und Überlegungen anzustellen, wie sie mit der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler umgehen und ein entsprechendes Bildungsangebot bereitstellen können.
Im Auslandsschulgesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2014, ist hierzu Näheres geregelt. Es liegen vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) verabschiedete Hinweise zur Inklusion an DAS vor (siehe Beschluss des BLAschA im Ausland vom 11./12. Dezember 2014).
Ansprechpartner
Frau Sabine Langrehr