Glossar
Hier entsteht ein Glossar mit Begriffen des Auslandsschulwesens.
Vermissen Sie einen Begriff? Lassen Sie uns wissen, was wir noch hinzufügen sollten: per E-Mail an ZfA-Oeffentlichkeitsarbeit@bfaa.bund.de.
A
Abschlüsse
Die Deutschen Auslandsschulen können die folgenden Abschlüsse anbieten:
- Deutsches Internationales Abitur (DIA) – die deutsche allgemeine Hochschulreife
- Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I Bildungsgang Hauptschule: erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Bildungsgang Realschule: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Gymnasiale Einstufung: Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, die den MSA einschließt
- Deutsches Sprachdiplom I und II (DSD) der Kultusministerkonferenz- Erste Stufe (DSD I), Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) und Zweite Stufe (DSD II)
beruflicher Abschluss - International Baccalaureate in der spezifischen Form des Gemischtsprachigen (GIB)
- deutsche Fachhochschulreife
- nationale Sekundarabschlüsse
Staatliche Schulen des Sitzlandes mit einer deutschen Abteilung können anbieten:
- die deutsche allgemeine Hochschulreife sowie den nationalen Abschluss des Sitzlandes auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens
- die Option Internationale du Baccalauréat (OIB) der deutschsprachigen internationalen Abteilungen des französischen Bildungswesens, die den nationalen Abschluss in Kombination mit der Bescheinigung der Deutschen Allgemeinen Hochschulreife aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verleiht
Das Angebot an Schulabschlüssen hängt von dem jeweiligen Schultyp und hinsichtlich deutscher Abschlüsse von der jeweiligen Genehmigung durch die Kultusministerkonferenz (s.u.) ab. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden die nationalen Sekundarabschlüsse als gleichwertig anerkannt.
Altersgrenze
Die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft sowie als Funktionsstelleninhaber muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden.
Alumni-Arbeit
Über die Schulzeit hinaus fördert die ZfA Bildungsbiografien. Alumni - das bedeutet ehemalige Schülerinnen und Schüler von Deutschen Auslandsschulen, DSD-Schulen und Deutsch-Profil-Schulen - sind Teil eines weltumspannenden Netzwerks.
Alumni können jüngeren Schülergenerationen wertvolle Informationen oder Anregungen zum Beispiel für ein Studium in Deutschland geben. Sie sind die besten Werbebotschafter für ihre Schule und das Erlernen der deutschen Sprache. Im Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) arbeitet die ZfA in der Alumni-Arbeit mit den PASCH-Partnern eng zusammen und bietet verschiedene Angebote zur Unterstützung der Alumni beim Übergang von Schule zu Studium und Beruf an:
Arbeitgeber
Vertragspartner und Arbeitgeber der Auslandsdienstlehrkraft und der Bundesprogrammlehrkraft ist der ausländische Schulträger (Schulverein). Seitens der ZfA werden Zuwendungen aufgrund eines gesonderten Vermittlungs- und Zuwendungsbescheids an die Lehrkräfte gezahlt. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Bund wird durch die Zahlung der Zuwendungen nicht begründet.
Arbeitserlaubnis
In manchen Staaten benötigen die dort eingesetzten Lehrkräfte eine Arbeitserlaubnis. Diese muss vor Einreise bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt und genehmigt werden. Das Antragsverfahren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Der örtliche Vertragspartner oder aber die zuständige Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache ist den Lehrkräften bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen behilflich.
Aufenthaltsgenehmigung
Für die Aufnahme der Tätigkeit im Sitzland/Gastland ist in manchen Staaten neben der Arbeitserlaubnis auch eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Mitunter ist die Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis.
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Bei einer Auslandsdienstlehrkraft handelt es sich um eine aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkraft, die durch die ZfA vorübergehend zum Einsatz an eine schulische Einrichtung im Ausland zur Übernahme schulstrukturtragender Aufgaben vermittelt wird (siehe: Beurlaubung).
Auslandsschulgesetz
Am 1. Januar 2014 ist das Auslandsschulgesetz (ASchulG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Förderung der Deutschen Auslandsschulen im Rahmen der Auswärtigen Angelegenheiten.
Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
Seit dem Jahr 2003 unterstützen Bund und Länder den systematischen Aufbau eines Pädagogischen Qualitätsmanagements (PQM) an den Deutschen Schulen im Ausland. Das PQM wurde 2015 unter Berücksichtigung des nicht-pädagogischen Bereichs zum Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM) weiterentwickelt. Bei dieser Ausweitung des PQM-Modells zu einem ganzheitlichen Qualitätsmanagement Deutscher Schulen im Ausland (AQM) bleibt das PQM als Kern des Qualitätsmanagements erhalten, da die pädagogischen Prozesse die Kernaufgaben von Schule sind. Die Ausrichtung des Orientierungsrahmens bezieht nun folgerichtig auch den nicht-pädagogischen Bereich in die Qualitätsdefinition ein und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Der AQM-Ansatz entspricht dem Governance-Verständnis.
Austauschforum
Im Austauschforum treffen jeweils drei Vertreter der Schulvorstände, der Schulleitungen und der Verwaltungsleitungen sowie Vertretungen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zusammen. Geladen sind ebenfalls Vertretungen des Auswärtigen Amts sowie die Ländervorsitzende des Bund-Länder-Ausschusses. Vertreter der Verbände und das Sekretariat der KMK sind Gäste des Austauschforums. Ziel des Treffens ist es, dass die die verantwortlichen Akteure der Auslandsschularbeit über ihre Aktivitäten des abgelaufenen Jahres berichten und ihre Themenschwerpunkte für das kommende Jahr vorstellen.
Auswahlverfahren
Künftige Schulleiteungen und künftige Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache werden von einer Expertengruppe (Vertreter des Bundes und der Länder im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland) nach einem Vorstellungsgespräch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle ausgewählt. Künftige Bundesprogrammlehrkräfte durchlaufen ein Auswahlverfahren der ZfA, das aus einem schriftlichen Eignungstest und einem Einzelgespräch besteht.
Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt übt die Fachaufsicht über die ZfA aus und bestimmt die Vorgaben zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Bereich des deutschen Auslandsschulwesens. Es vertritt diese gegenüber den Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie anderen am Auslandsschulwesen beteiligten bzw. interessierten Institutionen. Der Status "Deutsche Auslandsschule" wird durch das Auswärtige Amt auf Grundlage eines Verleihungsvertrags mit der Schule vergeben.
Alle wichtigen Entscheidungen, die das Auslandsschulwesen berühren, werden in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (Referat 605 - Förderung von Deutsch als Fremdsprache und Auslandsschulwesen) getroffen. Das Auswärtige Amt ist im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (jährlich alternierender Vorsitz mit den Ländern) vertreten.