Glossar

Hier entsteht ein Glossar mit Begriffen des Auslandsschulwesens.

Vermissen Sie einen Begriff? Lassen Sie uns wissen, was wir noch hinzufügen sollten: per E-Mail an ZfA-Oeffentlichkeitsarbeit@bfaa.bund.de.

B

Beauftragte der Länder

(siehe unter KMK-Beauftragte)

Beauftragte des Vorstands (BdV)

Der bzw. die Beauftragte des Vorstands übernimmt als Angestellte bzw. Angegestellter des Schulträgers bestimmte Aufgaben des Vorstands. Mit dem bzw. der Beauftragten des Vorstands, der bzw. die als Stabsstelle des Vorstands keine direkten Weisungsbefugnisse erhält, sollen Schulleitung und Verwaltungsleitung eine direkte Ansprechperson im Schulalltag haben. Durch ihre bzw. seine Arbeit wird die Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Schulleitung und Schulverwaltung optimiert

Beirat der Schülerinnen und Schüler

Der Beirat der Schülerinnen und Schüler (SV-Beirat)  im Netzwerk Deutscher Auslandsschulen (DAS) umfasst 14 ordentliche und 14 stellvertretende Mitglieder (je zwei gewählte Mitglieder aus den regionalen Fortbildungsregionen). Der Beirat versteht sich als Informations- und Beratungsgremium und ist gleichermaßen allen vom Auswärtigen Amt anerkannten Deutschen Auslandsschulen sowie den Fördernden Stellen in Deutschland verpflichtet. Die Mitglieder des Beirates vertreten die Interessen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen gegenüber der ZfA und tragen mit Projekten und Aktivitäten zur regionalen Vernetzung der Schulen bei.

Mit dem Beirat werden die demokratischen Strukturen der Deutschen Auslandsschulen gestärkt und ein Beitrag zur Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe geleistet.

Beratung

Zunehmender Kostendruck, begrenzte Haushaltsmittel, Wettbewerb der internationalen Schulen untereinander und nicht zuletzt die Anforderungen der Eltern hinsichtlich der Qualität schulischer Arbeit erfordern eine deutlichere Profilbildung und eine verstärkte Kundenorientierung der Schulen.

Die ZfA unterstützt die Schulen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen durch individuelle Beratung bzw. Informationsveranstaltungen für Mitglieder von Schulvereinsvorständen, Fachberatungen, Schul- und Verwaltungsleitungen.

BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen (BIDS)

Über die Vergabe von Stipendien hinaus unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) seit 2008 die Vernetzung von Deutschen Auslandsschulen, Deutsch-Profil-Schulen und DSD-Schulen mit Hochschulen in Deutschland durch die "BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen" (kurz: BIDS). Das Programm baut eine Brücke zwischen dem deutschen Auslandsschulwesen und dem Studienstandort Deutschland und ergänzt auf struktureller Ebene die Vergabe von Individualstipendien.

BIDS ist ein Beitrag des DAAD zur Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) und wird vom Auswärtigen Amt finanziert.

Beurlaubung

Beamtete und fest angestellte Lehrkräfte im Landesschuldienst werden von ihren Ländern für die Zeit der Auslandstätigkeit als Auslandsdienst­lehrkraft bzw. Bundesprogrammlehrkraft unter Wegfall der Bezüge bzw. der Vergütung beurlaubt. Sie erhalten während dieser Zeit Zuwendungen durch die ZfA.

Landesprogrammlehrkräfte für Mittel- und Osteuropa und Zentralasien werden dagegen unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen um eine Vermittlung als Auslandsdienst­lehrkraft, Landesprogrammlehrkraft und - im Falle einer Verbeamtung - Bundesprogrammlehrkraft erfolgen auf dem Dienstweg.

Bewerbungen als Bundesprogrammlehrkraft erfolgen direkt an die ZfA.

Bewerbungen um eine Stelle als Ortskraft bzw. Ortslehrkraft erfolgen unmittelbar an die Auslandsschule.

Die zu besetzenden Stellen für Schulleitungen und Fachberatungen für Deutsch als Fremdsprache werden von der ZfA in den jeweiligen Amtsblättern der Kultusministerien ausgeschrieben. Darüber hinaus findet eine weitere Veröffentlichung auf der ZfA-Webseite statt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.auslandsschulwesen.de/bewerbung

Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA)

Der BLASchA ist das Steuerungsgremium des Auslandsschulwesens. Mitglieder sind das Auswärtige Amt (Referat 605), Vertreterinnen und Vertreter aller Kultusministerien und die Leitung der ZfA.
Das Sekretariat der KMK ist als Geschäftsstelle des BLASchA ebenfalls vertreten. Der BLASchA tagt dreimal im Jahr (März, September, Dezember). Er trifft Entscheidungen sowohl zu Grundsatzangelegenheiten des Auslandsschulwesens (zum Beispiel Festlegungen zum Schulziel, Personalfragen, …) als auch zu schulischen Einzelfragen (zum Beispiel prüfungsrelevante Fragen, Stundentafeln, Curricula...), die im Zusammenhang mit der schulischen Arbeit im Ausland stehen. Auf Empfehlung des BLASchA kann die Kultusministerkonferenz Deutschen Schulen im Ausland die Anerkennung aussprechen oder beispielsweise Prüfungsordnungen für das Auslandsschulwesen erlassen.

Bund-Länder-Inspektion (BLI)

Im Rahmen einer externen Evaluation in Form der BLI stellen Inspektoren aus Bund und Ländern die Qualität einer Schule fest. Mit Hilfe transparenter Instrumente und Verfahren werden den Schulen differenzierte Stärken und Schwächen zurückgemeldet und Entwicklungspotenziale aufgezeigt.

Vorrangiges strategisches Ziel der BLI ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität und die Ausschärfung des Profils der 135 Deutschen Schulen im Ausland als wichtige Träger der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, indem die Qualität der Einzelschule auf der Basis weltweit gültiger Standards und Erwartungen systematisch festgestellt, bewertet und zurückgemeldet wird. Zugleich werden damit Steuerungswissen im Auslandsschulwesen sowie bzgl. der strategischen Ausrichtung der Einzelschule generiert, es wird einer Rechenschaftslegung über die Erfüllung des Fördervertrages und die Legitimation der Fördermittel Genüge getan und es werden entwicklungsorientierte Impulse für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität sowohl für die Schulen als auch für die Fördernden Stellen im Rahmen der AKBP gegeben.

Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)

Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte mit erstem und zweitem Staatsexamen, die vorübergehend an einer geförderten schulischen Einrichtung im Ausland tätig werden. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder können auch aus dem Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Bundesprogrammlehrkräfte vermittelt werden.