Glossar
Hier entsteht ein Glossar mit Begriffen des Auslandsschulwesens.
Vermissen Sie einen Begriff? Lassen Sie uns wissen, was wir noch hinzufügen sollten: per E-Mail an ZfA-Oeffentlichkeitsarbeit@bfaa.bund.de.
S
Schulfonds
Beim Schulfonds handelt es sich um einen im Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts separat ausgewiesenen Bereich (sog. "Titelgruppe") der dort veranschlagten Mittel zur Förderung des deutschen Auslandsschulwesens und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich.
Schuljahresbeginn
An den Schulen auf der Nordhalbkugel beginnt das Schuljahr in der Regel im August/September, auf der Südhalbkugel zwischen dem 1. Januar und dem 1. März.
Schultypen
Unter den durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) geförderten Schulen im Ausland befinden sich folgende Schultypen:
Schulverein
Träger von Deutschen Schulen im Ausland sind i. d. R. Schulvereine. Diese setzen sich aus Mitgliedern zusammen, die an Erhalt und Entwicklung einer schulischen Einrichtung mit dem Schwerpunkt Deutsch für deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise interessiert sind. Der Schulverein wählt aus seiner Mitte einen Schulvorstand.
Schulvorstand
Der Schulvorstand vertritt den Schulverein nach außen und innen. Er entscheidet über den Personalbestand einer Schule und schließt oder löst im Auftrag seines Vereins die Arbeitsverträge (Vertragspartner). Die pädagogische Leitung der Schule liegt außerhalb der Zuständigkeit des Schulvorstands.
Sprachbeihilfe
An vielen Schulen im Ausland wird deutscher Sprachunterricht erteilt. Die ZfA kann diesen Deutschunterricht durch finanzielle Zuschüsse zum laufenden Haushalt (Sprachbeihilfe) und Material für den Deutschunterricht (Lehrmittelspenden) fördern.
Studien- und Berufsticket DSD
Das "Studien- und Berufsticket DSD" ist ein Programm der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Kooperation mit deutschen Universitäten, Hochschulen und Studienkollegs. Es richtet sich an ausländische Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen (DAS) und der Sprachdiplomschulen (DSD-Schulen), die an ihrer Schule das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe" (GeR-Niveau B1) erwerben und zum Studium nach Deutschland möchten.
Das "Studien- und Berufsticket DSD" ermöglicht dieser Gruppe von Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen und gebührenfreien Übergang von der Schule zur Universität und Hochschule bzw. zum Studienkolleg in Deutschland. Dazu stehen zahlreiche erstklassige Partner von deutschen Universitäten, (dualen) Hochschulen, Studienkollegs und Ausbildungsbetrieben zur Verfügung, mit denen die ZfA offizielle Vereinbarungen getroffen hat. Auch die Visastellen in den deutschen Auslandsvertretungen unterstützen DSD-Studienbewerberinnen und -Studienbewerber im Antragsverfahren.
Stufenprüfung
Eine Stufenprüfung testet die Sprachkompetenzen auf mehr als einer Leistungsstufe. Sie enthält Aufgaben auf unterschiedliche Niveaus. Die Schülerinnen und Schüler erhalten als Prüfungsergebnis ein differenziertes Leistungsprofil. Das bedeutet, auf dem Diplom werden die vier Fertigkeiten getrennt ausgewiesen und für jede Fertigkeit wird das erreichte Niveau bescheinigt. Beispielsweise könnte das Diplom folgendes Leistungsprofil zertifizieren: Leseverstehen C1, Hörverstehen B2, Schriftliche Kommunikation B2, Mündliche Kommunikation C1. Ein gestuftes Leistungsprofil entspricht der Wirklichkeit des fremdsprachlichen Erwerbsprozesses eher, da in der Regel nicht alle fremdsprachlichen Kompetenzen gleichmäßig ausgebildet sind.