Zuwendungen für Reisekosten an Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
Übersiedlungsreisen sollen den Auslandsdienstlehrkräften und ihren Familienangehörigen die Übersiedlung an den Auslandsschulort sowie die Rückkehr ins Inland nach Beendigung des Auslandsschuldienstes ermöglichen.
Kinder- bzw. Elternreisen sollen dazu beitragen, die familiären Bindungen zwischen Eltern und ihren nicht am Auslandsschulort lebenden Kindern aufrecht zu halten.
Heimaturlaubsreisen sollen die Verbindung zum Inland aufrecht erhalten, neue Impulse für die Tätigkeit im Ausland geben und die Eingliederung nach der Rückkehr erleichtern.
Reisen aus Anlass von akuten lebensgefährlichen Krankheits- bzw. Todesfällen (Nr. 5) tragen der besonderen Situation Rechnung, wenn die Auslandsdienstlehrkraft, ein Familienmitglied oder ein naher Angehöriger verstirbt oder akut lebensgefährlich erkrankt.