Sonderregelungen in Krankheits- und Todesfällen
Reisen aus Anlass von akuten lebensgefährlichen Krankheits- und Todesfällen tragen der besonderen Situation Rechnung, wenn die Auslandsdienstlehrkraft, ein Familienmitglied oder ein naher Angehöriger verstirbt oder akut lebensgefährlich erkrankt.