Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) erhalten während der Beurlaubung für den Auslandsschuldienst Zuwendungen im Krankheitsfalle, die den Leistungen entsprechen, die für Bundesbeamte nach der Bundesbeihilfeverordnung vorgesehen sind.
Angestellte Auslandsdienst- und Bundesprogrammlehrkräfte haben keinen Anspruch auf Beihilfe.
Die Beratung und Bearbeitung der Beihilfe für die beamteten Auslandsdienstlehrkräfte, Fachberater und Bundesprogrammlehrkräfte wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle Köln des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.