Dienstunfälle und Berufserkrankungen

Die vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - vermittelten Lehrkräfte erhalten für Gesundheitsschäden und Todesfälle, die im innerdeutschen Dienstverhältnis als Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufserkrankung zu entschädigen wären, Leistungen aus Bundesmitteln entsprechend den Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Die Leistungen sind über die ZfA bei der Unfallversicherung Bund und Bahn in Wilhelmshaven, die die Schadensfälle alleinverantwortlich bearbeitet, zu beantragen. Für den Antrag ist die von der Unfallkasse vorgeschriebene Unfallanzeige zu verwenden. Die Unfallanzeige können über das Internet den Vordruck "Unfallanzeige" und den Vordruck "Unfallmeldung" heruntergeladen werden. Es müssen unbedingt beide Formulare ausgefüllt und an die ZfA geschickt werden.!

Der Vordruck ist auf dem Dienstweg (Schule - Auslandsvertretung - Zentralstelle) einzureichen.

Versicherungsfälle

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der sogenannte Versicherungsfall. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Arbeitsstätte, also auch z.B. auf Dienstreisen.

Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg zur Wohnung. Grundsätzlich beginnt der versicherte Weg mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Betreten des Schulgeländes. Ähnlich wie bei der Prüfung eines Arbeitsunfalls sind im Einzelfall gewisse rechtliche Voraussetzungen von uns abzuklären.

Ein Wegeunfall liegt dagegen nicht vor:

  • während einer privaten Unterbrechung des Arbeitsweges (Einkauf)
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
  • bei privaten Unterbrechungen des Weges, die über zwei Stunden hinausgehen
  • bei Abwegen, die ein anderes Ziel verfolgen, als den Ort der Tätigkeit oder die eigene Wohnung

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte aufgrund einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die Berufskrankheiten-Verordnung regelt, welche Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt sind.

Generell werden nur Körperschäden berücksichtigt. Eine Erstattung eventueller Sachschäden (beispielsweise am PKW) erfolgt nicht.

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