Finanzielle Leistungen an Lehrkräfte im Ausland

Zuwendungen an Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte

Die finanziellen Regelungen geben einen Überblick über die Zuwendungen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an die vermittelten Lehrkräfte an Deutschen Schulen und Bildungseinrichtungen im Ausland.

Die Regelung gilt nicht für den Einsatz von Lehrkräften an Europäischen Schulen und an Auslandsschulen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

Was verdiene ich wo?

Wählen Sie über das Dropdown-Menü in der Liste einen Schulort aus, um die Höhe der aktuellen Auslandszuwendungen (nur für Auslandsdienstlehrkräfte) zu erfahren.

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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen

Gesamte Richtlinie zum Download

Hier könnn Sie die gesamte Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst (Nr. 1-7) herunterladen.

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Ausführungen zu den einzelnen Nummern der Richtlinie
Nummer der RichtlinieInhaltRelevant für
Nr. 1Grundsätze und Allgemeine BestimmungenADLK, BPLK
Nr. 2.1Zuwendungen an Auslandsdienstlehrkräfte: InlandszuwendungenADLK
Nr. 2.2Zuwendungen an Auslandsdienstlehrkräfte: AuslandszuwendungenADLK
Nr. 2.3Umzugskosten für AuslandsdienstlehrkräfteADLK
Nr. 2.4Reisekosten für AuslandsdienstlehrkräfteADLK
Nr. 2.5Zuwendungen für Kindergarten- und SchulbesuchADLK, BPLK
Nr. 3Zuwendungen für BundesprogrammlehrkräfteBPLK
Nr. 4GesundheitsdienstADLK, BPLK
Nr. 5Sonderregelung zu Krankheits- und TodesfällenADLK, BPLK
Nr. 6Sonderregelung verzögerte Ausreise und vorzeitige RückkehrADLK, BPLK
Nr. 7Krisen und politische / militärische UnruhenADLK, BPLK
Weitere Informationen
ThemaRelevant für

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

beurlaubte Beamte (ADLK, BPLK), gilt nicht für Angestellte
FlugpauschalenADLK, BPLK

Steuerhinweise

Informationen und Merkblätter

ADLK, BPLK

Soziale Absicherung bei Beschäftigung im Ausland

Über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht

ADLK, BPLK
Sicherung bei Unfällen und Krankheiten im AuslandsschuldienstADLK, BPLK
Kaufkraftausgleich und SchulortkostenausgleichADLK
Informationen für zurückkehrende LehrkräfteADLK, BPLK
Info für neu vermittelte Lehrkräfte
ADLK, BPLK
Änderung der Bankverbindung/AnschriftADLK, BPLK

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerin in der ZfA

Frau Susanne Eckhardt

ZfA 1 - Finanzielle Betreuung der Lehrkräfte

Tel
030 18 4730-18520
Mail
zfa-5-2-rl@bfaa.bund.de

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