Antrag auf Zahlung einer Zuwendung zum Kindergarten- und Schulbesuch

nach der ZfA-Richtlinie Nr. 2.5 bzw. 3.4
für Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte

Sofern an der Schule ein beauftragter Verwaltungsleiter tätig ist, kann dieser die Umrechnung der Beträge vornehmen und die Richtigkeit bestätigen.
Andernfalls muss die von der Schule (z. B. durch das Schulsekretariat) vorgenommene Umrechnung von der Auslandsvertretung bestätigt werden.

Eine Abschlagszahlung kann nur erfolgen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten über 2.500 Euro liegen.

Stand: 28.11.2024