Antrag auf umzugsbedingte Unterricht gem. 2.5.4 der ZfA-Richtlinie

Datum 21.03.2022

Antragsformular

Für notwendigen zusätzlichen Unterricht anlässlich der Übersiedlung kann einmalig ein Betrag in Höhe der von der ZfA im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgesetzten Pauschale gewährt werden, sofern die Auslandsschule die Notwendigkeit bestätigt.

Es kann nur zusätzlicher Unterricht in versetzungsrelevanten Fächern berücksichtigt werden.

In folgenden Fällen kann der Zusatzunterricht nicht anerkannt werden:

- Nachhilfeunterricht aufgrund schulischer Schwächen des Kindes.

- Zusatzunterricht, der aufgrund eines Wechsels der Schulform erforderlich wird. 

- Nachhilfeunterricht in einer dritten Fremdsprache. 

- Zusatzunterricht in Fächern, die nur im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (AG) belegt werden.

- Unentgeltlicher Unterricht, bspw. durch die Auslandsschule.

- Die Lehrkraft oder Ehepartner/in besitzen die entsprechende Lehrbefähigung für das zusätzlich zu unterrichtende Fach.