Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)
für die Hin- und Rückübersiedlung

zu Nr. 3.7 der Richtlinie Hin- und Rückübersiedlung

Die Zahlung der Pauschalen dient zur Abgeltung aller Kosten, die im Zusammenhang mit Übersiedlung stehen.

Stand: 22.09.2016