Antrag auf Zahlung einer einmaligen Zuwendung

ZfA-Richtlinie Nr. 3 - Bundesprogrammlehrkräfte

Benutzen Sie bitte diesen Universalvordruck für alle Anträge von

  • Übersiedlungskosten

    • anlässlich Ihrer Übersiedlung erhalten Sie eine regionenabhängige Pauschale. Mit dieser Pauschale sind sämtliche mit der Übersiedlung verbundenen Kosten abgegolten.
    • die Übersiedlungspauschale erhalten Sie nach Vorliegen des Empfangsbekenntnisses, frühestens jedoch sechs Wochen vor Vertragsbeginn.
  • Ausreise/Rückreise

    • Ausreise und Rückreise ermöglichen den BPLK und ihren Familienangehörigen die Übersiedlung an den Auslandsschulort so­wie die Rückkehr ins Inland nach Beendigung des Auslandsschuldienstes.
  • Heimaturlaub

    • als Zuschuss zu den Kosten einer Heimaturlaubsreise wird in jedem Vertragsjahr eine einmalige Zuwendung gezahlt.
  • Dienstortwechsel

Stand: 10.02.2022