ZfA-Richtlinie Nr. 3 - Bundesprogrammlehrkräfte
Benutzen Sie bitte diesen Universalvordruck für alle Anträge von
Übersiedlungskosten
- anlässlich Ihrer Übersiedlung erhalten Sie eine regionenabhängige Pauschale. Mit dieser Pauschale sind sämtliche mit der Übersiedlung verbundenen Kosten abgegolten.
- die Übersiedlungspauschale erhalten Sie nach Vorliegen des Empfangsbekenntnisses, frühestens jedoch sechs Wochen vor Vertragsbeginn.
Ausreise/Rückreise
- Ausreise und Rückreise ermöglichen den BPLK und ihren Familienangehörigen die Übersiedlung an den Auslandsschulort sowie die Rückkehr ins Inland nach Beendigung des Auslandsschuldienstes.
Heimaturlaub
- als Zuschuss zu den Kosten einer Heimaturlaubsreise wird in jedem Vertragsjahr eine einmalige Zuwendung gezahlt.
Stand: 10.02.2022