Senden Sie die Erklärung zur Ausreise (Empfangsbekenntnis) möglichst umgehend an die ZfA zurück.
Mit der Übersendung machen Sie bitte auch Angaben darüber, welche Angehörigen mit ausreisen.
Vor Eingang dieser Erklärung kann die ZfA die Zahlung der Zuwendungen nicht aufnehmen.
Stand: 17.05.2023