Antrag auf Erstattung von Untersuchungs- und Impfkosten

Antrag auf Erstattung von Untersuchungs- und Impfkosten für Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte

Kosten für Impfungen sind grundsätzlich erst bei der eigenen Krankenkasse/ Beihilfestelle geltend zu machen.

Die Kosten für die Untersuchungs- und Impfungen, die aus medizinischer Sicht im Gastland erforderlich sind, und von Ihrer Krankenkasse/ Beihilfestelle nicht erstattet werden, werden auf Antrag gegen Vorlage der Rechnungsbelege erstattet. Neben den Original-Rechnungen benötigt die Zentralstelle auch die Originale der entsprechenden Nichterstattungsbescheide. Von der Erstattung ausgenommen sind Impfungen, die in Deutschland zum Impfstandard gehören.

Füllen Sie bitte die Formularfelder vollständig aus, heften die nummerierten Rechnungen an das Antragsformular und senden Sie dieses an die Zentralstelle. Ein gesondertes Anschreiben ist nicht erforderlich.

Stand: 04.2024