Einmalige Zuwendung nach Richtlinie IV
für Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte
Reisen aus Anlass eines Todes- oder akut lebensgefährlichen Krankheitsfalles
Eine kurze Begründung ist erforderlich; ein ärztliches Attest bzw. eine Sterbeurkunde ist beizufügen bzw. später nachzureichen
Stand: 02.2022