Meldung Arbeitsunfall

Angaben zur Person und zum Unfallhergang (Unfallmeldung)

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der sogenannte Versicherungsfall. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Die Unfallkasse des Bundes gewährt Sach- und Geldleistungen wie ambulante und stationäre Heilbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz und Lohnersatzleistungen sowie bei schwerwiegenden Verletzungsfolgen Rentenleistungen an Versicherte bzw. Hinterbliebene.

Rechnungen für Arztkosten, Heilmittel etc., die aufgrund von anerkannten Dienstunfällen entstehen, sind nicht bei der Krankenversicherung und nicht bei der Beihilfestelle einzureichen, da die Aufwendungen dafür im Rahmen der Unfallfürsorge von der Unfallversicherung erstattet werden.

Daher ist es erforderlich, dass Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte, die einen Dienst- oder Wegeunfall mit einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen erleiden, dies sofort bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen melden. Die Meldung kann auch per E-Mail, Fax oder telefonisch durch die Schule (Schulleitung, Verwaltungsleitung etc.) erfolgen.

Füllen Sie dann die Meldung mit den Angaben zur Person, zum Unfallhergang und zum Gesundheitsschaden möglichst umfassend aus. Der ausgefüllte Vordruck ist auf dem Dienstweg einzureichen (Schule - zuständige Auslandsvertretung - ZfA):

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandschulwesen

Fachbereich ZfA 1 - Finanzielle Betreuung von Auslandslehrkräften

Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn

Die Zentralstelle setzt sich sodann mit der Unfallversicherung Bund und Bahn in Wilhelmshaven zwecks weiterer Bearbeitung in Verbindung.